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-Einnahme-/Überschussrechnungen- -Jahresabschlüsse- -Vermögensstatus für Freiberufler und Privatpersonen-
Die bei bestimmten Unternehmen gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses und die Erteilung des Bestätigungsvermerkes kann nur von unserem Partnerunternehmen ARTAG Aktiengesellschaft Allgemeine Revision & Treuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen werden. Für weitergehendere Informationen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.
Einnahme-/Überschussrechnungen Angehörige freier Berufe und Unternehmen mit geringen Jahresumsätzen können sich Bilanzen und die doppelte Buchführung sparen. Lediglich Einnahmen und Ausgaben müssen - in einem von der Finanzverwaltung vorgegebenem Schema - aufgezeichnet werden.

Jahresabschlüsse Jeder Kaufmann ist verpflichtet, jährlich einen handelsrechtlichen Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, GuV und ggfs. Anhang - aufzustellen. Darüber hinaus verlangt das Steuerrecht eine Steuerbilanz, die oft mit dem handelsrechtlichen Abschluss identisch ist, oder aus ihm entwickelt wird. Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus ist ein zeitnah aufgestellter Abschluss die Basis für den eigenen Überblick über die Geschäftstätigkeit. Er dient aber auch der Unterrichtung der Kreditgeber und der Öffentlichkeit.

Vermögensstatus für Freiberufler und Privatpersonen Da Freiberufler oder Privatperson nicht gesetzlich verpflichtet sind, ihr Vermögen und ihre Schulden in einer Bilanz festzuhalten, fehlt es oft an einem Instrument für die Darstellung der Vermögensverhältnisse. Wir können für diesen Zweck einen Vermögensstatus ermitteln, ihn analysieren und somit eine Grundlage für eine mögliche Finanzplanung schaffen.

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