 | Als Steuerberater sind wir ausdrücklich zur beschränkten - tätigkeitsbezogenen - Rechtsbesorgung befugt. In folgenden Fällen dürfen wir Ihnen direkt helfen:
Vertretung vor Finanzbehörden, Finanzgerichten und dem
Bundesfinanzhof
Vertretung in Steuerstrafangelegenheiten
In allen Angelegenheiten, die mit unseren Aufgaben als
Steuerberater in unmittelbarem Zusammenhang stehen,
übernehmen wir auch die übrige steuer-, wirtschafts- und
gesellschaftsrechtliche Beratung und Vertragsgestaltung
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